Fördermöglichkeiten

Möglichkeiten der Finanzierung der Weiterbildung

Mit einer Weiterbildung qualifizieren Sie sich für Ihre berufliche Zukunft. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Hilfe bei der Finanzierung zu bekommen. Nachfolgend erläutern wir kurz die am häufigsten angewandten Maßnahmen. Eine gute Recherchemöglichkeit über die unterschiedlichsten Förderungen bietet die Website www.foerderdatenbank.de!

Berufsförderungsdienst

Der Berufsförderungsdienst (BFD) hat sich die schulische und berufliche Bildung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zum Ziel gesetzt. Gefördert werden Weiterbildungen sowohl während, als auch nach der Wehrdienstzeit, um optimale Voraussetzungen zum Eintritt in einen Zivilberuf zu schaffen.
Wer wird gefördert? Gefördert werden durch den Berufsförderungsdienst Soldatinnen und Soldaten, die sich bei der Bundeswehr auf Zeit verpflichtet haben.
Was wird gefördert? Die Voraussetzung für eine Förderung nach dem Bundesförderungsdienst ist eine vorausgehende Verpflichtung bei der Bundeswehr. Des Weiteren muss eine Beratung mit dem Berufsförderungsdienst erfolgen. Bei dieser Beratung werden mit den Soldatinnen und Soldaten Chancen und Perspektiven für das weitere Berufsleben besprochen.
Wie viel wird gefördert? Die Förderung durch den Bundesförderungsdienst ist abhängig vom Kostenrichtwert. Je nach Kostenrichtwert übernimmt der BFD die gesamten Weiterbildungskosten oder nur einen Teil der Kosten, das heißt der Anspruch auf eine Förderung zur Weiterbildung ist zeitlich und finanziell auf Grundlage der Verpflichtungszeit gestaffelt.
Wie wird gefördert? Im Vorfeld der Weiterbildung findet mit den Mitarbeitenden des örtlichen zuständigen Berufsförderungsdienstes eine individuelle Beratung statt. Hier wird ein auf die Soldatinnen und Soldaten zugeschnittener Förderungsplan festgelegt. Für die ausgewählte Weiterbildung ist dann ein Antrag auf Förderung schriftlich, über die zuständigen Beratung des Berufsförderungsdienstes, zu stellen. Wird die Förderung bewilligt, kann die Anmeldung zum Kurs erfolgen.

Bildungsgutschein

Die ebam Akademie ist nach Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV) trägerzertifiziert. Besprechen Sie die Übernahme der Kosten mit Ihrer zuständigen Arbeitsberatung oder Fallmanagement. Arbeitsuchend gemeldete oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen haben bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu erhalten, der für nahezu das gesamte Kursprogramm der ebam Akademie eingereicht werden kann. Darüber hinaus bereitet die ebam Akademie spezielle Kurse zur Zertifizierung mit Maßnahmenummer bei der Arbeitsagentur vor.

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Bildungsscheck. Gefördert werden Arbeitnehmer*innen aus kleinen und mittleren Betrieben mit maximal 250 Beschäftigten, die in NRW wohnen oder arbeiten. Zu beachten: Arbeitnehmer*innen dürfen seit mindestens zwei Jahren keine Weiterbildung mehr besucht haben. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Bildungsinstitute ausgewählt. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt und beim der Bildungseinrichtung zur Verrechnung eingereicht. Die Bildungseinrichtungen benötigen das Original des Bildungsschecks zur eigenen Verrechnung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.

Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert unter der Bezeichnung “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” Maßnahmen zur Wiedereingliederung oder Berufsförderung. Durch diese Form der Rehabilitation erhalten allen voran Personen, die gesundheitliche Probleme haben, eine Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz zu erhalten bzw. neue Berufschancen zu erschließen.
Wer wird gefördert? Gefördert werden Personen, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit bedroht oder bereits gemindert ist. Voraussetzung für eine Förderung in Form der “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” durch die Deutsche Rentenversicherung ist, dass die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.
Wie wird gefördert? Im Vorfeld der Berufsförderung muss ein Antrag gestellt werden. Die jeweilig zuständige Rentenversicherung prüft daraufhin, ob die Voraussetzungen für berufliche Rehabilitationsleistungen erfüllt sind. Die Formulare für die Anträge, wie auch Hilfe beim Ausfüllen der Formulare, erhalten Sie bei den folgenden Stellen: Rentenversicherung, Auskunfts- und Beratungsstellen, Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation, Gesetzliche Krankenkassen, Versicherungsämter, Agentur für Arbeit.

DIGI-Zuschuss über die WIBank in Hessen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt auch in diesem Jahr wieder Mittel für Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Innerhalb des Förderjahres sind vorerst noch zwei weitere, stichtagsbezogene Förderaufrufe vorgesehen. Diese werden am 07.06.2022 und 30.08.2022 stattfinden. Zu diesen Terminen können sich Interessierte wieder analog der vorangegangenen Förderaufrufe über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben.  Die Förderbedingungen sind dem jeweils gültigen Programmerkblatt zu entnehmen.
Was wird gefördert? Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen bei Antragstellenden zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.
Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Wie wird gefördert? Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.
Um sich auf die nächste Förderrunde vorzubereiten, informieren Sie sich gerne über das Programm. Hier bieten sich insbesondere das bereits erwähnte Programmmerkblatt und Antworten zu den häufig gestellten Fragen (FAQ) (hier ebenfalls zum Download) bzgl. des DIGI-Zuschusses. Nur Unternehmen welche die Voraussetzungen eines KMU erfüllen und im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, nehmen an dem sich anschließenden Zufallsauswahlverfahren teil.
ACHTUNG: Neben dem hier thematisierten “klassischen” DIGI-Zuschuss stellt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auch in diesem Jahr wieder Mittel für einen Sonderaufruf DIGI-Zuschuss Quali zur Verfügung. Hierbei werden ausschließlich Qualifizierungs-/Schulungsmaßnahmen im Umfeld der Digitalisierung eines KMU gefördert. Der Förderaufruf wird am 10.05.2022 stattfinden.
Nähere Informationen zu diesem Sonderaufruf finden Sie auf der Homepage in der Programmkachel DIGI-Zuschuss-Quali.

Komm Weiter In B@yern – Bayerns zentrales Weiterbildungsportal

Auf diesem Portal des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie Beratungsstellen für berufliche Weiterbildung in Bayern – egal ob als Privatperson, als Arbeitsgeber*in, als Arbeitsnehmer*in oder als Unternehmen, aufgegliedert in Regierungsbezirke. Sie können sich kostenlos beraten lassen und Weiterbildungsförderoptionen erörtern.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kommweiter.bayern.de/

Prämiengutschein

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Den Prämiengutschein geben Sie bei Ihrem Weiterbildungsinstitut ab und zahlen dann lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung. Sie können jedes Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten. Dieser wird bei uns nur akzeptiert, wenn die vom Bund geforderte Teilnahmebestätigung am letzten Schulungstag an uns unterschrieben übergeben wird. Wenn eine Mitwirkung nicht erfolgt, wird der Differenzbetrag von den Teilnehmenden eingefordert.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.bildungspraemie.info

Qualischeck Rheinland-Pfalz

Wer wird gefördert? Gefördert werden können grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz.
Was wird gefördert? Gefördert werden somit individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Bitte beachten: Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen sich noch nicht angemeldet wurde und die noch nicht begonnen haben.
Gefördert werden 50% der entstehenden Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z.B. Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind). Sonstige Kosten, wie z. B. Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Wie wird gefördert? Ihr Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingegangen sein. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig. Das Antragsformular steht zum Download zur Verfügung unter folgendem Link: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck/antragstellung Das Formular kann online oder von Hand ausgefüllt werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss dann nur noch an die im Antragsformular eingedruckte Adresse gesendet werden.
Wer ist Ansprechpartner*in? Es gibt eine kostenfreie Servicenummer unter 0800 / 58 88 432, im Internet unter www.berufliche-weiterbildung.rlp.de

Steuerliche Absetzbarkeit

Nach einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs kann man die Ausgaben für eine Weiterbildung voll als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzen. Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Ausgaben für Kursgebühren, Lernmaterial und Reisen zählen zu den Werbungskosten. Die Pauschale dafür beträgt 920 Euro. Erst wenn die Kosten für die Weiterbildung zusammen mit anderen Werbungskosten (zum Beispiel für Fachliteratur und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit) darüber liegen, lohnt sich das Quittungen sammeln. Genaue Informationen erteilen die örtlichen Finanzämter, alle Steuerberatungen und die Lohnsteuerhilfevereine (zentrale Telefonnummer 030 / 30 10 86 10 und www.bdl-online.de).

Qualifizierungs­chancengesetz (ehem. WeGebAU)

Was ist das? Seit dem 01. Januar 2019 gilt das Qualifizierungschancengesetz. Das Ziel: Beschäftigte und Unternehmen mittels staatlicher Förderung von Weiterbildungen auf die digitale Arbeitswelt und damit verbundene Herausforderungen vorzubereiten. Die WeGebAU wurde durch das Qualifizierungschancengesetz abgelöst. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet Arbeitgebenden bis zu 100% der Gehaltskosten.
Wer wird gefördert? Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Gleiches gilt für Arbeiternehmende, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, also in einem Beruf, in dem Engpässe an Fachkräften bestehen.
Was wird gefördert? Berufsabschlüsse (extern bei Bildungsträgern, betriebsintern, anerkannte Teilqualifikationen oder Externenprüfungen) sowie Weiterbildungen bei Bildungsträgern, die mehr als 120 Zeitstunden umfassen. Diese Bildungsträger müssen AZAV-zertifiziert, das heißt für den Bildungsgutschein zugelassen sein. Es darf sich nach dem Qualifizierungschancengesetz um keine Weiterbildung handeln, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wer ist Ansprechpartner*in? Die örtliche Agentur für Arbeit, Arbeitgebende wenden sich an den Arbeitgeber-Service. Arbeitnehmende an ihre Arbeitsberatung. Informationen finden Sie auch unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Weiterbildung direkt Sachsen-Anhalt

Wer wird gefördert? Bei Weiterbildungen werden Arbeitnehmer*innen mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro und Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III gefördert. Bei Zusatzqualifikationen werden volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen und volljährige Schüler*innen in schulischen Berufsausbildungsgängen von Berufsfachschulen gefördert.
Welche Voraussetzungen sind notwendig? Die Förderung muss mindestens sechs Wochen vor der verbindlichen Anmeldung zur Weiterbildung beantragt werden. Die Anmeldung zum Kurs muss unabhängig vom Arbeitgebenden erfolgen. Die Antragsteller*innen müssen ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Das monatliche Bruttoeinkommen darf 4575 Euro nicht übersteigen. Weiterbildungen werden ab 1.000 Euro Gesamtkosten (Teilnahmegebühr, Prüfungsgebühr, Reise- und Unterbringungskosten inklusive) gefördert, Zusatzqualifikationen ab 500 Euro gefördert. Der Kurs darf nicht nach dem AFBG (Aufstiegs-BAföG) förderfähig sein.
Wer ist Ansprechpartner*in? Die Weiterbildungsinteressierten müssen den vollständigen Antrag formgebunden an die Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellen – und zwar fristgerecht – mindestens 6 Wochen – vor Beginn der Weiterbildung. Eine Anmeldung dazu darf erst danach erfolgen. Der Antrag kann unter www.ib-sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden. Die kostenlose telefonische Beratungshotline erreichen Sie unter:  0800 56 007 57.

Weiterbildungsbonus Hamburg

Der Hamburger Weiterbildungsbonus fördert berufliche Weiterbildung. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Fortbildung und persönlichem Profil der Antragsteller*innen. Deshalb lassen Sie sich vom Team des Hamburger Weiterbildungsbonus beraten. Die Hotline ist 040 / 21 112 536. Informationen zum Antragsverfahren und den Fördermöglichkeiten erhalten Sie unter www.weiterbildungsbonus.net

Weiterbildungsbonus – Schleswig-Holstein

Wer wird gefördert? Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis, aus dem sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen (u.a. Arbeitnehmende einschließlich geringfügig Beschäftigter und Auszubildender). Bei Auszubildenden werden nur Weiterbildungsinhalte gefördert, die nicht Bestandteil der Ausbildung sind. Erwerbstätige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen (u.a. Selbstständige, freiberuflich Tätige).
Was wird gefördert? Gefördert werden bis zu 40 % der Seminarkosten, maximal 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber oder der/die selbstständig Erwerbstätige hat mindestens 60 % der Seminarkosten zu tragen. Freiberuflich Tätige müssen entsprechend den Arbeitgeberanteil übernehmen. Durch dieses Programm werden ausschließlich beruflich relevante Weiterbildungsseminare gefördert sowie ausschließlich Weiterbildungsveranstaltungen ab 16 Zeitstunden einschließlich pädagogisch begründeter Pausen. Bei Erwerbstätigen im Arbeitsverhältnis muss die Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein sein. Erwerbstätige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen, müssen ihren Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein haben. Die beantragte Weiterbildung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein. In Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets kann die Förderung auch vor dem 31.12.2028 beendet werden.
Wie wird gefördert? Für die Beratung und Antragstellung ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein zuständig. Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein kann ab sofort elektronisch im Serviceportal Schleswig-Holstein beantragt werden. Ab dem 15. September 2023 ist die Antragstellung über das Servicekonto Plus im Serviceportal SH möglich. Das Servicekonto Plus kann kostenlos und mithilfe der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und der Ausweis-App anlegt werden. Hierüber erfolgt die Authentifizierung und damit kann der Online-Antrag komplett digital eingereicht werden. Für den Fall, dass keine Online-Antragstellung möglich ist, finden Sie ein Antragsformular zum Ausdrucken im Downloadbereich: https://www.ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein/#sectionDownloads.
Der Papierantrag ist formgebunden unter Verwendung des entsprechenden, zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichten Antragsformulars, spätestens vier Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung, im Original mit eigenhändiger Unterschrift des/der Antragstellenden – zuzüglich der rechtsverbindlich unterschriebenen Anlagen des Weiterbildungsträgers und Arbeitgebers – einzureichen.
Wer ist Ansprechpartner*in? Die Investitionsbank Schleswig-Holstein, im Internet unter https://www.ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein/, telefonisch zu erreichen unter 0431 / 99 05 22 22, Emailkontakt ist über foerderprogramme[at]ib-sh.de möglich.

Weiterbildungsscheck Sachsen

Wer wird gefördert? Den Weiterbildungsscheck können sowohl Einzelpersonen („Weiterbildungsscheck individuell“) als auch Unternehmen („Weiterbildungsscheck betrieblich“) erhalten.
Was wird gefördert? Sachsen fördert die berufliche Weiterbildung von Einzelpersonen und unterstützt die betriebliche Weiterbildung in kleinen und mittleren sowie in Sozialunternehmen.
Wie wird gefördert? Je nach Zielgruppe werden 40 bis 80 Prozent der Weiterbildungskosten inklusive Prüfungsgebühren durch einen Zuschuss gefördert. Mit der Programmdurchführung wurde die Sächsische AufbauBank (SAB) beauftragt.
Wer ist Ansprechpartner*in? Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen sind im Internet verfügbar:
Weiterbildungsscheck – individuell
Weiterbildungsscheck – betrieblich

Weiterbildungsscheck Thüringen

Wer wird gefördert? Arbeitnehmer*innen mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Thüringer Unternehmen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheid zwischen 20.000 € und 40.000 € bei Einzelveranlagung und zwischen 40.000 € und 80.000 € bei Zusammenveranlagung liegen.
Was wird gefördert? Gefördert wird die individuelle Weiterbildung. Diese Weiterbildung muss im Zusammenhang mit Ihrer ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden. Gefördert wird bis zu einer Höhe von 1.000,00 Euro.
Wie wird gefördert? In das Antragsformular, welches per Download zur Verfügung steht, tragen die Interessierten unter anderem ihre persönlichen Daten, die Lehrgangsbezeichnung und das ausgewählte zertifizierte Bildungsinstitut ein. Der Antrag ist ausgedruckt und mit rechtsverbindlicher Unterschrift sowie den erforderlichen Unterlagen (Kopie Arbeitsvertrag, Kopie Einkommensteuerbescheid, Kurzbeschreibung des Weiterbildungsinstituts) postalisch an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen GFAW (GFAW mbH – R 1.3 Antrag Weiterbildung, Warsbergstraße 1, 99092 Erfurt) zu senden. Erst nach deren Zusage dürfen sich die Interessierten für eine Fortbildung anmelden. Nach Kursende erstattet die GFAW auf Antrag die Kosten anteilig zurück.
Wer ist Ansprechpartner*in? Die GFAW. Sie erreichen sie telefonisch unter 0361 / 22 230. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite https://www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsrichtlinie-2-3-weiterbildungsscheck.

Weiterbildungssparen

Was ist das? Der zweite Bestandteil der Bildungsprämie. Das Angebot richtet sich an Beschäftigte, die vermögenswirksame Leistungen ansparen und das Geld für eine Weiterbildung nutzen wollen.
Was wird gefördert? Die gleichen Kurse wie beim Prämiengutschein. Es ist möglich, Prämiengutschein und Weiterbildungssparen gleichzeitig zu nutzen.
Wer wird gefördert? Diejenigen, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) vermögenswirksame Leistungen ansparen und Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. Zur Erklärung: Vermögenswirksame Leistungen sind im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelte Leistungen, die Arbeitgeber*innen monatlich auf ein Anlagekonto der Mitarbeiter*innen überweisen. Haben die Mitarbeiter*innen ein niedriges Einkommen, unterstützt der Staat sie bei bestimmten Anlageformen mit der Arbeitnehmersparzulage. Alleinstehende erhalten sie für einen Bausparvertrag, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bei höchstens 17.900 Euro liegt. Für andere Sparformen wie Wertpapiere fließt die Zulage bei einem Jahreseinkommen bis 20.000 Euro. Für Ehepaare gelten die doppelten Werte.
Wie wird gefördert? Normalerweise gilt für vermögenswirksame Leistungen eine siebenjährige Sperrfrist. In dieser Zeit dürfen der Sparer*innen das Geld nicht antasten, sonst verfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Wollen die Sparer*innen aber eine Weiterbildung finanzieren, können sie Geld entnehmen, ohne die Zulage zu verlieren. Vorher müssen sie eine Beratungsstelle aufsuchen. Die Beratung stellt einen Spargutschein aus, den das Bildungsinstitut ausfüllen muss. Mit diesem Schein gehen die Sparer*innen zu ihrer Bank und können Geld aus dem Sparvertrag entnehmen. Vorab sollten sie sich aber bei ihrem Kreditinstitut über die Bedingungen für die Entnahme informieren, zum Beispiel über Kündigungsfristen.
Wer ist Ansprechpartner*in? Mehr Informationen zum Weiterbildungssparen finden Sie unter www.bildungspraemie.info. Bei Ihrer Personalstelle oder dem Betriebsrat erfahren Sie, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen.

Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung)

Was ist das? Ein StipendiatInnenprogramm für begabte junge Fachkräfte.
Wer wird gefördert? Personen unter 25 Jahren mit besonderen Leistungen in Ausbildung und Beruf, etwa einem sehr guten Ausbildungsabschluss. Durch Zeiten wie Zivildienst oder Mutterschutz kann sich die Altersgrenze um bis zu drei Jahre verschieben.
Was wird gefördert? Anspruchsvolle Weiterbildungen, die in unterschiedlichen Bereichen stattfinden können. Die Palette reicht von Aufstiegsfortbildungen etwa zu Fachwirt*in oder zu Betriebswirt*in bis hin zu EDV-Kursen, Kommunikationsseminaren und Intensiv-Sprachkursen im Ausland. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Förderung auch für ein berufsbegleitendes Studium.
Wie wird gefördert? Insgesamt ist eine Förderung von bis zu 6.000 Euro möglich. Die Personen, die ein Stipendium erhalten, bekommen drei Jahre lang Ausgaben bis 2.000 Euro jährlich für Lehrgang, Fahrten, Unterkunft und Arbeitsmittel erstattet. Sie müssen aber einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Lehrgangskosten selbst übernehmen.
Wer ist Ansprechpartner*in? Die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen ist. Das sind meist die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern. Angehörige der Gesundheitsfachberufe bewerben sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Mehr zum Programm erfahren Sie unter www.sbb-stipendien.de.

WiN Niedersachsen

Wer in einem niedersächsischen Unternehmen beschäftigt ist, kann sich mit Unterstützung von Arbeitgebenden und der NBank auch in Zukunft günstiger weiterbilden. Die Anmeldung zum neuen Förderprogramm Weiterbildung in Niedersachsen (WiN) erfolgt dabei über das Unternehmen, das sich bei der NBank meldet. WiN wird aus Landesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Wer wird gefördert? Von WiN profitieren Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen: Das neue Programm zielt auf Beschäftigte aus kleinen und mittleren niedersächsischen Unternehmen sowie Betriebsinhaber*innen von Kleinstunternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter*innen beschäftigen.
Welche Voraussetzungen sind notwendig? Die inhaltlich in sich abgeschlossene Maßnahme muss eine allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikation vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen. Die Antragsstellung muss vier Wochen vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Pro Teilnehmer*in und Weiterbildungsmaßnahme stellt das Unternehmen einen Antrag bei der NBank. Fördermittel für mehrere Beschäftigte aus ein und demselben Unternehmen müssen jeweils einzeln beantragt und abgerechnet werden. 10% der Lehrgangsgebühren müssen vom Unternehmen kofinanziert werden. Eine Anrechnung von fortgezahlten Löhnen und Gehältern ist möglich. Es dürfen keine anderen öffentlichen Finanzierungshilfen in Anspruch genommen werden, z.B. Aufstiegs-BAföG. Ausgenommen von der Förderung sind Personen, die einen freien Beruf ausüben und Freiberufler*innen, die gewerblich in einer GmbH organisiert sind. Ausgeschlossen sind auch Qualifizierungsmaßnahmen für Personen aus den Bereichen Land-, Forst-, Hauswirtschaft und Gartenbau.
Wer ist Ansprechpartner*in? Die Weiterbildungsinteressierten kontaktieren ihre Arbeitgeber*innen und klären ab, wer die Maßnahme bezahlt. Der Antrag für das Förderprogramm, durch das die Gesamtkosten halbiert werden können, erfolgt dann online bei der NBank. Beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung erst nach der Zuschuss-Bewilligung der NBank erfolgen darf, um von der Förderung zu profitieren. Informationen und Beratung erhalten Sie telefonisch unter 0511 30031-333 oder im Internet unter https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/