Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ebam GmbH

1 Gegenstand und Umfang des Auftrags

(1) Gegenstand und Umfang des Auftrags ist die vereinbarte Schulung, nicht der Erfolg.
(2) Der Auftrag wird nach Grundsätzen berufsüblicher Sorgfalt ausgeführt.

2 Anmeldung / Angebot / Vertragsabschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt schriftlich (Brief, Telefax oder E-Mail).
(2) Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebam GmbH an.
(3) Die Anmeldung muss zur Wirksamkeit der Vereinbarung über die Schulung von der ebam GmbH schriftlich bestätigt werden.
(4) Der Vertragsabschluss über ein Seminar kommt durch schriftliche Annahme des Angebots und durch Auftragsbestätigung durch den Leistungsgeber zustande.

3 Stornierungen und Absagen

(1) Bei Stornierungen bzw. Absagen durch die auftraggebende Person weniger als 10 Werktage vor Seminarbeginn berechnen wir die volle Schulungsgebühr. Es gilt das Eingangsdatum der Stornierung bzw. der Absage.
(2) Die Benennung einer Ersatzperson zur Teilnahme ist möglich.
(3) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

4 Schulungsgebühren

(1) Die Schulungsgebühren verstehen sich pro teilnehmender Person.
(2) Eine Teilnahme an nur einem Teil der gebuchten Veranstaltung berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
(3) Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern das Seminar nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.
(4) Rechnungen sind vor Veranstaltungsbeginn, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug per Überweisung zu bezahlen.

5 Teilnehmendenzahl

(1) Aus didaktischen Gründen ist die Teilnehmendenzahl begrenzt. Anmeldungen werden daher in der Reihenfolge des Eintreffens der schriftlichen Anmeldungen berücksichtigt.
(2) Im Falle einer Teilnahmebegrenzung behält sich die ebam GmbH Überbelegungen vor, soweit dies unter Berücksichtigung von Inhalt und Konzept der Veranstaltung den Teilnehmenden zumutbar ist.
(3) Die ebam GmbH behält sich vor, Kurse wegen besonderer Gründe (z.B. Ausfall der Lehrkraft) oder mangels ausreichender Beteiligung spätestens 5 Werktage vor Schulungsbeginn abzusagen. In diesem Falle benachrichtigen wir Sie umgehend.
(4) Die Mindestanzahl (Beteiligung) bei Schulungsmaßnahmen nach dem SGBIII liegt bei 12 Teilnehmenden. Die Mindestanzahl für Kurzlehrgänge liegt generell bei 6 Teilnehmenden, kann aber in einzelnen Fällen abweichen.

6 Leistungsumfang

Was Sie von den Veranstaltungen der ebam GmbH inhaltlich erwarten dürfen, ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Veranstaltungsbeschreibung des Programms. Mündliche Zusagen oder Beschreibungen sind nicht verbindlich. Die Lehrkräfte sind zu individuellen Absprachen nicht berechtigt.

7 Änderungsvorbehalt

Die ebam GmbH behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich in zumutbarem Umfang zu verlegen oder abzusagen bzw. eine andere Lehrkraft ersatzweise einzusetzen. Sollte ein Seminar nicht stattfinden können, wird die Veranstaltungsgebühr nicht fällig. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

8 Urheberrechtsschutz

Aus urheberrechtlichen Gründen weist die ebam GmbH Sie darauf hin, dass das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden in den Veranstaltungen nicht gestattet sind. Die ebam GmbH behält sich sämtliche Rechte an den bereitgestellten Aufzeichnungen und Schulungsunterlagen vor. Das betrifft insbesondere die Rechte zur Übersetzung, Vervielfältigung und des Nachdrucks der bereitgestellten Aufzeichnungen und gesamten Unterlagen oder von Teilen daraus. Kein Teil davon darf ohne schriftliche Genehmigung der ebam GmbH geändert, reproduziert, zur öffentlichen Wiedergabe genutzt, an Dritte weitergegeben oder insbesondere zur Gestaltung von Schulungsveranstaltungen verwandt werden.

9 Datenschutz

Die auftraggebende Person erklärt sich damit einverstanden, dass ihre Daten von der ebam GmbH verwendet werden, soweit dies im Zusammenhang mit der Schulung, insbesondere für den Zweck der Aktualisierung der Produktinformationen, die Gegenstand der Schulung sind, erforderlich ist.

10 Haftung

(1) Die ebam GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der ebam GmbH oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht wurden.

(2) Darüber hinaus haftet die ebam GmbH unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der ebam GmbH verursacht wurden. Die Haftung ist ferner auf den durch die Dienstleistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die ebam GmbH bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die ebam GmbH haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme solcher Ansprüche aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.

(3) Die ebam GmbH haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Dienstleistungen nicht an einem vereinbarten Termin durchgeführt werden können oder sich der Beginn der Dienstleistungen verzögert, wenn die Gründe hierfür außerhalb des Einflussbereiches der ebam GmbH liegen.

(4) Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeitenden und Beauftragten der ebam GmbH. Die Haftung für die von solchen Mitarbeitenden und Beauftragten verursachten Schäden ist jedoch auch bei Vorsatz und Fahrlässigkeit auf den durch die Dienstleistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die ebam GmbH bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die ebam GmbH haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässige oder leichtfahrlässige Verletzungen einer nichtwesentlichen Vertragspflicht von Mitarbeitenden oder Beauftragten der ebam GmbH verursacht worden sind.

11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12 Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Dienstleistungsvertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Dienstleistungsvertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Dienstleistungsvertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

13 Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen und / oder Änderungen auch dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

14 Schlussbestimmungen

(1) Die ebam GmbH behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
(2) Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.

Stand der AGB: 22. Juli 2019