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gepr. Fachwirt / Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Fachwirt/ Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Förderung durch Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit möglich Das Aufstiegs-BAföG (www.aufstiegs-bafoeg.info) ist eine Kombination aus direktem Zuschuss und Förderdarlehen, dadurch reduzieren sich die Kosten für Lehrgang und Prüfung um 64%.
abzgl. Steuervorteil: Die verbleibenden Kosten wirken sich steuermindernd aus. Dieser Betrag kann in der Steuererklärung in voller Höhe geltend gemacht werden. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können einkommens- und vermögensunabhängig gefördert werden. Verbindliche Förderberechnungen führt nur das Förderamt durch. Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, können ebenfalls einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro erhalten. Diesen erhalten Sie während der Maßnahme komplett als Zuschuss. |
Informationen
Der/Die Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) ist ein öffentlich rechtlicher anerkannter Abschluss gemäß dem Berufsbildungsgesetz. Der/Die gepr. Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) ist besonders da gefragt, wo sich der soziale Einsatz mit betriebswirtschaftlichem Know-how überschneidet. So wird der zukünftige Arbeitsplatz als geprüfte/-r Fachwirt/-in in Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Reha-Zentren aber auch in Pflegeheimen oder Krankenkassen sein.Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die jeweils zuständige IHK. Gerne nennen wir Ihnen den zuständigen Ansprechpartner.
AZAV-zertifiziert durch TÜV-Süd, Zertifikatsnummer 12 721 37829/07 TMS vom 10.05.2017.
Kursinhalte laut Rahmenlehrplan des DIHK
1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten
4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
5. Führen und Entwickeln von Personal
6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Prüfung:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Für einen optimalen Ablauf des Lehrgangs sind ein Internetzugang und eine Email-Adresse, sowie der Zugang zu einem Rechner mit Druckmöglichkeit erforderlich.
Eine Förderung der Maßnahme kann mit dem so genannten "Aufstiegs-BAföG (AFBG)" erfolgen. Sowohl der nicht rückzahlbare Zuschuss in Höhe von 40,0% als auch das restliche Darlehen sind einkommens- als auch vermögensunabhängig. Informationen dazu finden Sie unter Aufstiegs-BAföG
Bitte informieren Sie sich auch über die Höhe der Prüfungsgebühr bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner der IHK, da diese regional unterschiedlich ausfallen kann.
Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten unserer Kurse erhalten Sie hier:
Fördermöglichkeiten
Termine
Termin(e):
06.08.2018 - 10.08.2018, 13.08.2018 - 17.08.2018, 20.08.2018 - 24.08.2018, 27.08.2018 - 30.08.2018, 03.09.2018 - 07.09.2018, 10.09.2018 - 14.09.2018, 17.09.2018 - 21.09.2018, 24.09.2018 - 28.09.2018, 01.10.2018 - 02.10.2018, 04.10.2018 - 05.10.2018, 08.10.2018 - 10.10.2018, 15.10.2018 - 19.10.2018, 22.10.2018 - 23.10.2018
Unterrichtszeiten:
12 Wochen Vollzeit
424 Unterrichtseinheiten
09.00 Uhr - 16.00 Uhr