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Medienkaufmann/-frau (ebam) Medienkaufmann/-frau (ebam)
Die Externenprüfung
Berufspraktiker haben nach dem Berufsbildungsgesetz die Möglichkeit, die IHK-Prüfung auch ohne vorherige Ausbildung als sogenannter Externer mitzuschreiben und damit den staatlich anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.
Um zur so genannten Externenprüfung zugelassen zu werden, muss man einschlägige Berufspraxis nachweisen, und zwar mindestens für die Dauer der 1,5-fachen vorgeschriebenen Ausbildungszeit in einem Betrieb. Dem Antrag bei der zuständigen IHK auf Zulassung zur Prüfung sind entsprechende Nachweise über die Berufspraxis beizulegen.
Berufsbegleitende Wochenendlehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung bei der IHK
Der Lehrgang besteht aus zehn Präsenzveranstaltungen. Jeweils an einem Wochenende pro Monat werden die Prüfungsinhalte vermittelt. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer Hinweise und Unterlagen, anhand derer sie den Stoff erarbeiten können.
Die Inhalte der einzelnen Wochenenden setzen sich wie bei der IHK Abschlussprüfung aus den fachspezifischen Inhalten und handlungsübergreifenden Themen zusammen. Alle kaufmännischen Berufe haben neben zwei berufsspezifischen Prüfungsfächern als drittes Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde.
Ausführliche Informationen zu Kursinhalten, Referenten, Daten und Gebühren erhalten Sie unter den jeweiligen Kursorten und -terminen
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Fördermöglichkeiten