Fördermöglichkeiten

Möglichkeiten der Finanzierung der Weiterbildung

Mit einer Weiterbildung qualifizieren Sie sich für Ihre berufliche Zukunft. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Hilfe bei der Finanzierung zu bekommen. Nachfolgend erläutern wir kurz die am häufigsten angewandten Maßnahmen. Eine gute Recherchemöglichkeit über die unterschiedlichsten Förderungen bietet die Website www.foerderdatenbank.de!

Berufsförderungsdienst

Der Berufsförderungsdienst (BFD) hat sich die schulische und berufliche Bildung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zum Ziel gesetzt. Gefördert werden Weiterbildungen sowohl während, als auch nach der Wehrdienstzeit, um optimale Voraussetzungen zum Eintritt in einen Zivilberuf zu schaffen.
Wer wird gefördert? Gefördert werden durch den Berufsförderungsdienst Soldatinnen und Soldaten, die sich bei der Bundeswehr auf Zeit verpflichtet haben.
Was wird gefördert? Die Voraussetzung für eine Förderung nach dem Bundesförderungsdienst ist eine vorausgehende Verpflichtung bei der Bundeswehr. Des Weiteren muss eine Beratung mit dem Berufsförderungsdienst erfolgen. Bei dieser Beratung werden mit den Soldatinnen und Soldaten Chancen und Perspektiven für das weitere Berufsleben besprochen.
Wie viel wird gefördert? Die Förderung durch den Bundesförderungsdienst ist abhängig vom Kostenrichtwert. Je nach Kostenrichtwert übernimmt der BFD die gesamten Weiterbildungskosten oder nur einen Teil der Kosten, das heißt der Anspruch auf eine Förderung zur Weiterbildung ist zeitlich und finanziell auf Grundlage der Verpflichtungszeit gestaffelt.
Wie wird gefördert? Im Vorfeld der Weiterbildung findet mit den Mitarbeitenden des örtlichen zuständigen Berufsförderungsdienstes eine individuelle Beratung statt. Hier wird ein auf die Soldatinnen und Soldaten zugeschnittener Förderungsplan festgelegt. Für die ausgewählte Weiterbildung ist dann ein Antrag auf Förderung schriftlich, über die zuständigen Beratung des Berufsförderungsdienstes, zu stellen. Wird die Förderung bewilligt, kann die Anmeldung zum Kurs erfolgen.

Bildungsgutschein

Die ebam Akademie ist nach Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV) trägerzertifiziert. Besprechen Sie die Übernahme der Kosten mit Ihrer zuständigen Arbeitsberatung oder Fallmanagement. Arbeitsuchend gemeldete oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen haben bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu erhalten, der für nahezu das gesamte Kursprogramm der ebam Akademie eingereicht werden kann. Darüber hinaus bereitet die ebam Akademie spezielle Kurse zur Zertifizierung mit Maßnahmenummer bei der Arbeitsagentur vor.

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Bildungsscheck. Gefördert werden Arbeitnehmer*innen aus kleinen und mittleren Betrieben mit maximal 250 Beschäftigten, die in NRW wohnen oder arbeiten. Zu beachten: Arbeitnehmer*innen dürfen seit mindestens zwei Jahren keine Weiterbildung mehr besucht haben. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Bildungsinstitute ausgewählt. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt und beim der Bildungseinrichtung zur Verrechnung eingereicht. Die Bildungseinrichtungen benötigen das Original des Bildungsschecks zur eigenen Verrechnung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.

Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert unter der Bezeichnung “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” Maßnahmen zur Wiedereingliederung oder Berufsförderung. Durch diese Form der Rehabilitation erhalten allen voran Personen, die gesundheitliche Probleme haben, eine Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz zu erhalten bzw. neue Berufschancen zu erschließen.
Wer wird gefördert? Gefördert werden Personen, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit bedroht oder bereits gemindert ist. Voraussetzung für eine Förderung in Form der “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” durch die Deutsche Rentenversicherung ist, dass die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.
Wie wird gefördert? Im Vorfeld der Berufsförderung muss ein Antrag gestellt werden. Die jeweilig zuständige Rentenversicherung prüft daraufhin, ob die Voraussetzungen für berufliche Rehabilitationsleistungen erfüllt sind. Die Formulare für die Anträge, wie auch Hilfe beim Ausfüllen der Formulare, erhalten Sie bei den folgenden Stellen: Rentenversicherung, Auskunfts- und Beratungsstellen, Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation, Gesetzliche Krankenkassen, Versicherungsämter, Agentur für Arbeit.

ESF Plus-Förderprogramme (2021-2027)

Die ESF Plus-Förderprogramme des Bundes werden bundesweit unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) umgesetzt.
Die ESF Plus-Förderprogramme in den Bundesländern berücksichtigen darüber hinaus die arbeitsmarktlichen Besonderheiten in der Region.
Der ESF Plus ist keine Arbeitsvermittlung. Vielmehr fördert er Beschäftigungsprojekte auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. Eine Förderung einzelner Personen erfolgt nur über die unterschiedlichen ESF Plus-Förderprogramme, die von Projekten und verantwortlichen Institutionen durchgeführt werden. Ansprechpersonen für die ESF Plus-Programme finden Sie in den einzelnen Programmbeschreibungen. Wenn Sie eine ESF Plus-Förderung im Rahmen eines spezifischen Förderprogramms in Anspruch nehmen möchten, können Sie direkt mit einem ESF Plus-Projekt vor Ort Kontakt aufnehmen.
Fragen zu diesem Programmen lassen sich über die FAQs beantworten oder über das Bürgertelefon. Dieses ist montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter 030 221 911 007 besetzt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/inhalt.html

Komm Weiter In B@yern – Bayerns zentrales Weiterbildungsportal

Auf diesem Portal des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie Beratungsstellen für berufliche Weiterbildung in Bayern – egal ob als Privatperson, als Arbeitsgeber*in, als Arbeitsnehmer*in oder als Unternehmen, aufgegliedert in Regierungsbezirke. Sie können sich kostenlos beraten lassen und Weiterbildungsförderoptionen erörtern.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kommweiter.bayern.de/

KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen.
Im Kern sollen Programmteilnehmende durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten. Nach Beendigung der Förderung sollen die Teilnehmenden über erweiterte Kompetenzen für ihr Unternehmen verfügen, um ihr Geschäftsmodell erfolgreich(er) weiterzuführen.
Laufzeit: 15.10.2022 bis 30.04.2026
Weitere Informationen hierzu unter:
https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html

Qualischeck Rheinland-Pfalz

Wer wird gefördert? Gefördert werden können grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz.
Was wird gefördert? Gefördert werden somit individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Bitte beachten: Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen sich noch nicht angemeldet wurde und die noch nicht begonnen haben.
Gefördert werden 50% der entstehenden Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z.B. Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind). Sonstige Kosten, wie z. B. Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Wie wird gefördert? Ihr Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingegangen sein. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig. Das Antragsformular steht zum Download zur Verfügung unter folgendem Link: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck/antragstellung Das Formular kann online oder von Hand ausgefüllt werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss dann nur noch an die im Antragsformular eingedruckte Adresse gesendet werden.
Wer ist Ansprechpartner*in? Es gibt eine kostenfreie Servicenummer unter 0800 / 58 88 432, im Internet unter www.berufliche-weiterbildung.rlp.de

Steuerliche Absetzbarkeit

Nach einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs kann man die Ausgaben für eine Weiterbildung voll als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzen. Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Ausgaben für Kursgebühren, Lernmaterial und Reisen zählen zu den Werbungskosten. Die Pauschale dafür beträgt 920 Euro. Erst wenn die Kosten für die Weiterbildung zusammen mit anderen Werbungskosten (zum Beispiel für Fachliteratur und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit) darüber liegen, lohnt sich das Quittungen sammeln. Genaue Informationen erteilen die örtlichen Finanzämter, alle Steuerberatungen und die Lohnsteuerhilfevereine (zentrale Telefonnummer 030 / 30 10 86 10 und www.bdl-online.de).

Qualifizierungs­chancengesetz (ehem. WeGebAU)

Was ist das? Seit dem 01. Januar 2019 gilt das Qualifizierungschancengesetz. Das Ziel: Beschäftigte und Unternehmen mittels staatlicher Förderung von Weiterbildungen auf die digitale Arbeitswelt und damit verbundene Herausforderungen vorzubereiten. Die WeGebAU wurde durch das Qualifizierungschancengesetz abgelöst. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet Arbeitgebenden bis zu 100% der Gehaltskosten.
Wer wird gefördert? Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Gleiches gilt für Arbeiternehmende, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, also in einem Beruf, in dem Engpässe an Fachkräften bestehen.
Was wird gefördert? Berufsabschlüsse (extern bei Bildungsträgern, betriebsintern, anerkannte Teilqualifikationen oder Externenprüfungen) sowie Weiterbildungen bei Bildungsträgern, die mehr als 120 Zeitstunden umfassen. Diese Bildungsträger müssen AZAV-zertifiziert, das heißt für den Bildungsgutschein zugelassen sein. Es darf sich nach dem Qualifizierungschancengesetz um keine Weiterbildung handeln, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wer ist Ansprechpartner*in? Die örtliche Agentur für Arbeit, Arbeitgebende wenden sich an den Arbeitgeber-Service. Arbeitnehmende an ihre Arbeitsberatung. Informationen finden Sie auch unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Qualifizierungsgeld

Was ist das? Zum 1. April 2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft. Neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung ist das Qualifizierungsgeld.
Das Qualifizierungsgeld ergänzt die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent – beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind – des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber.
Wer wird gefördert? Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.
Welche Voraussetzungen sind notwendig? Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind unter anderem ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb. Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.
Wer ist Ansprechpartner*in? Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld bereits jetzt beantragen. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Weitere Informationen zu Höhe und Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes, Formulare sowie Hinweise zum Online-Antrag erhalten Sie unter diesem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter: https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen

Sachsen-Anhalt Weiterbildung

Was ist das? Seit 2023 gibt es dieses Programm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für die individuelle berufliche Qualifizierung. Es werden bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben gefördert.
Wer wird gefördert? Privatpersonen mit einem Jahreseinkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze.
Welche Voraussetzungen sind notwendig? Die Bedingungen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell
Wer ist Ansprechpartner*in? Die Weiterbildungsinteressierten müssen den vollständigen Antrag formgebunden an die Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellen – und zwar fristgerecht – mindestens 6 Wochen – vor Beginn der Weiterbildung. Eine Anmeldung dazu darf erst danach erfolgen.
Der Antrag kann unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell heruntergeladen werden. Die kostenlose telefonische Beratungshotline erreichen Sie unter:  0800 56 007 57.

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS fördert berufliche Weiterbildung. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Fortbildung und persönlichem Profil der Antragsteller*innen. Deshalb lassen Sie sich vom Team des Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS beraten. Die Hotline ist 040 / 334 63 21 – 11. Informationen zum Antragsverfahren und den Fördermöglichkeiten erhalten Sie unter:
https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Wer wird gefördert? Ab 01.03.2024 antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, aus dem sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen (u.a. Arbeitnehmer*innen). Der Antragsteller/die Antragstellerin muss in einem Unternehmen oder sonstigen Einrichtung beschäftigt sein.
Was wird gefördert? Gefördert werden 40% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Kalenderjahr. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss sich mit mindestens 60% an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Er/sie trägt die Differenz zwischen den geförderten 1.500 Euro zu den tatsächlichen Kosten des Seminars.
Durch dieses Programm werden ausschließlich beruflich relevante Weiterbildungsseminare gefördert sowie ausschließlich Weiterbildungsveranstaltungen ab 16 Zeitstunden einschließlich pädagogisch begründeter Pausen. Bei Erwerbstätigen im Arbeitsverhältnis muss die Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein sein. Erwerbstätige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen, müssen ihren Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein haben. Die beantragte Weiterbildung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein. In Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets kann die Förderung auch vor dem 31.12.2028 beendet werden.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter:
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Wie wird gefördert? Für die Beratung und Antragstellung ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein zuständig. Für einen leichteren Zugang zu dem Förderangebot hat sich das Land entschieden, die Antragstellung ausschließlich digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen: Ab dem 01.03.2024 steht den Antragstellenden die online-Antragstellung mit dem elektronischen Personalausweis zur Verfügung. Der Antrag ist online im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn zu stellen. Das bisherige papierhafte Einreichen von Formularen und Unterlagen wird für Förderungen, die ab dem 01.03.2024 beantragt werden, vollständig abgelöst.
Wer ist Ansprechpartner*in? Die Investitionsbank Schleswig-Holstein, im Internet unter https://www.ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein/, Emailkontakt ist über foerderprogramme[at]ib-sh.de möglich.

Weiterbildungsscheck Sachsen

Wer wird gefördert? Den Weiterbildungsscheck können sowohl Einzelpersonen („Weiterbildungsscheck individuell“) als auch Unternehmen („Weiterbildungsscheck betrieblich“) erhalten.
Was wird gefördert? Sachsen fördert die berufliche Weiterbildung von Einzelpersonen und unterstützt die betriebliche Weiterbildung in kleinen und mittleren sowie in Sozialunternehmen.
Wie wird gefördert? Je nach Zielgruppe werden 40 bis 80 Prozent der Weiterbildungskosten inklusive Prüfungsgebühren durch einen Zuschuss gefördert. Mit der Programmdurchführung wurde die Sächsische AufbauBank (SAB) beauftragt.
Wer ist Ansprechpartner*in? Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen sind im Internet verfügbar:
Weiterbildungsscheck – individuell
Weiterbildungsscheck – betrieblich

Weiterbildungsscheck Thüringen

Wer wird gefördert? Arbeitnehmer*innen mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Thüringer Unternehmen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheid unter 55.000 € bei Einzelveranlagung und unter 110.000 € bei Zusammenveranlagung liegen.
Was wird gefördert? Gefördert wird die individuelle Weiterbildung. Diese Weiterbildung muss im Zusammenhang mit Ihrer ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden. Gefördert wird bis zu einer Höhe von 1.000,00 Euro.
Wie wird gefördert? Der Antrag ist nach der Registrierung und Anmeldung im Förderportal ONLINE auszufüllen und anschließend elektronisch an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) zu übermitteln. In das Antragsformular, welches per Download zur Verfügung steht, tragen die Interessierten unter anderem ihre persönlichen Daten, die Lehrgangsbezeichnung und das ausgewählte zertifizierte Bildungsinstitut ein. Der Antrag ist zusätzlich ausgedruckt und mit rechtsverbindlicher Unterschrift sowie den erforderlichen Unterlagen (Kopie Arbeitsvertrag, Kopie Einkommensteuerbescheid, Kurzbeschreibung des Weiterbildungsanbieters) postalisch an das TLVwA (Thüringer Landesverwaltungsamt – R 1.3 Antrag Weiterbildung, Weimarische Straße 45/46, 99099 Erfurt) zu senden. Erst nach deren Zusage dürfen sich die Interessierten für eine Fortbildung anmelden. Nach Kursende erstattet die GFAW auf Antrag die Kosten anteilig zurück.
Wer ist Ansprechpartner*in? Hier finden Sie alle Informationen, Downloads und Direktkontakte:
https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsscheck

Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung)

Was ist das? Ein StipendiatInnenprogramm für begabte junge Fachkräfte.
Wer wird gefördert? Personen unter 25 Jahren mit besonderen Leistungen in Ausbildung und Beruf, etwa einem sehr guten Ausbildungsabschluss. Durch Zeiten wie Zivildienst oder Mutterschutz kann sich die Altersgrenze um bis zu drei Jahre verschieben.
Was wird gefördert? Anspruchsvolle Weiterbildungen, die in unterschiedlichen Bereichen stattfinden können. Die Palette reicht von Aufstiegsfortbildungen etwa zu Fachwirt*in oder zu Betriebswirt*in bis hin zu EDV-Kursen, Kommunikationsseminaren und Intensiv-Sprachkursen im Ausland. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Förderung auch für ein berufsbegleitendes Studium.
Wie wird gefördert? Insgesamt ist eine Förderung von bis zu 8.700 Euro möglich. Die Personen, die ein Stipendium erhalten, bekommen drei Jahre lang Ausgaben bis 2.900 Euro jährlich für Lehrgang, Fahrten, Unterkunft und Arbeitsmittel erstattet. Sie müssen aber einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Lehrgangskosten selbst übernehmen. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden.
Wer ist Ansprechpartner*in? Das Weiterbildungsstipendium wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert. Informationen, Förderbedingungen, Ansprechpartner und weitere Hinweise finden Sie unter:
https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium