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Ausbildereignungsprüfung (AEVO)Ausbildereignungsprüfung Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Ausbildereignungsprüfung Seit dem 01.08.2009 gilt die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Demnach müssen alle, die junge Menschen ausbilden möchten, ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung durch einen Nachweis oder ein Zeugnis belegen. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken 3. Ausbildung durchführen 4. Ausbildung abschließen Die Eignung ist im Rahmen einer Prüfung nachzuweisen, welche aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil besteht. Schriftliche Prüfung Im schriftlichen Teil der Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern zu bearbeiten. Die schriftliche Prüfung umfasst ca. drei Stunden. Praktische Prüfung Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden. Prüfungsvorbereitung durch die ebam Akademie In insgesamt vier Präsenztagen sowie umfassenden E-Learning-Modulen bereitet Sie die ebam Akademie auf die Anforderungen der Ausbildereignungsprüfung vor. Informations-veranstaltungen
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