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Finanzielle FördermöglichkeitenMit einer Weiterbildung qualifizieren Sie sich für Ihre berufliche Zukunft. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Hilfe bei der Finanzierung zu bekommen. Nachfolgend erläutern wir kurz die einzelnen Maßnahmen. Eine gute Recherchemöglichkeit über die unterschiedlichsten Förderungen bietet die Website http://www.foerderdatenbank.de!Bildungsgutschein oder Einzelfallförderung durch die ArbeitsagenturDie ebam Akademie ist nach Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) trägerzertifiziert. Besprechen Sie die Übernahme der Kosten mit Ihrem zuständigen Arbeitsberater oder Fallmanager. Arbeitsuchend gemeldete oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen haben bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu erhalten, der in Verbindung mit einer Einzelfallprüfung von der ebam Akademie akzeptiert wird. Darüber hinaus bereitet die ebam Akademie spezielle Kurse zur Zertifizierung mit Maßnahmenummer bei der Arbeitsagentur vor.BildungsprämieDer Prämiengutschein ist ein Wertscheck, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt. Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass Sie erwerbstätig sind und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt. Um einen Prämiengutschein zu erhalten, müssen Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle wenden. Dort erfolgt ein Beratungsgespräch, in dem die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt werden. Sind die Voraussetzungen gegeben, so wird direkt vor Ort ein Prämiengutschein ausgestellt. Über die Website http://www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 können Sie erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet.Bildungsscheck Nordrhein-WestfalenDas Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Bildungsscheck. Gefördert werden Arbeitnehmer/-innen aus kleinen und mittleren Betrieben mit maximal 250 Beschäftigten, die in NRW wohnen oder arbeiten. Zu beachten: Arbeitnehmer/-innen, dürfen seit mindestens zwei Jahren keine Weiterbildung mehr besucht haben. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt und beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht. Die Weiterbildungsanbieter benötigen das Original des Bildungsschecks zur eigenen Verrechnung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.Bildungsscheck BrandenburgSie können als Beschäftigte/-r im Land Brandenburg für ihre berufliche Weiterbildung einen Bildungsscheck von bis zu 500,- Euro erhalten. Gefördert werden Arbeitnehmer/-innen aus kleinen und mittleren Betrieben bis maximal 250 Angestellte, die in Brandenburg wohnen oder arbeiten. In einem Beratungsgespräch mit dem Weiterbildungspersonal der LASA (Landesagentur für Struktur und Arbeit) Brandenburg GmbH wird Ihr beruflicher Qualifizierungsbedarf abgeklärt. Gemeinsam mit Ihrem Berater wählen Sie die passende Weiterbildungsmaßnahme aus. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter bildungsscheck@lasa-brandenburg.de oder telefonisch unter 0331 6002-333.Qualifizierungsscheck HessenDas Bundesland Hessen unterstützt mit dem „Qualifizierungsscheck“ die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter/-innen). Wenn Sie in einem solch einer Firma arbeiten, wohnhaft in Hessen sind und für Ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, können Sie diese Förderung bekommen. Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine kostenlose persönliche und neutrale Bildungsberatung. Eine Liste mit Beratungsstellen finden Sie unter http://www.qualifizierungsschecks.de oder telefonisch unter 069-5979966-0.Meister-BAföGDas Meister-BAföG ist für alle gedacht, die bereits eine abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss nachweisen können und sich weiterbilden möchten. Sie dürfen als Antragsteller jedoch noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z.B. Hochschulabschluss). Gefördert werden Teilzeitmaßnahmen und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sog. Maßnahmebeitrag. Dieser wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt bis zu 10.226 Euro. Davon werden 30,5 % als Zuschuss geleistet. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.meister-bafoeg.info, oder beim Bundesbildungsministerium unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/6223634. Steuerliche AbsetzbarkeitNach einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs kann man die Ausgaben für eine Weiterbildung voll als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzen. Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Ausgaben für Kursgebühren, Lernmaterial und Reisen zählen zu den Werbungskosten. Die Pauschale dafür beträgt 920 Euro. Erst wenn die Kosten für die Weiterbildung zusammen mit anderen Werbungskosten (zum Beispiel für Fachliteratur und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit) darüber liegen, lohnt sich das Quittungen sammeln. Genaue Informationen erteilen die örtlichen Finanzämter, alle Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine (zentrale Telefonnummer 030/30108610 und http://www.bdl-online.de).BegabtenförderungDie Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (kurz SBB) führt das Weiterbildungsstipendium der Bundesregierung durch. Aus den Fördermitteln können Stipendiatinnen und Stipendiaten des Programms bis zu 5.100 EUR für Weiterbildungen erhalten. Gefördert werden junge Personen, die nicht älter als 25 Jahre sind, einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit besser als „gut“ (d. h. mindestens Note 1,9) bestanden haben, oder die besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben. Informationen erteilt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung unter0228 / 62931-0 oder im Internet unter http://www.begabtenfoerderung.deInformationen zu Fördermöglichkeiten als PDF downloaden: Foerdermoeglichkeiten.pdf Beratung
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