Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen

1 . Allgemeine Bestimmungen

Seminare sind Veranstaltungen, die sich auf ein bis drei Tage beschränken. Lehrgänge hingegen erstrecken sich über einen längeren Zeitraum und können berufsbegleitend besucht werden.

Ebam ist berechtigt, Änderungen gegenüber dem Seminarprospekt hinsichtlich des Seminarablaufs, der maximalen Teilnehmerzahl, des Unterrichtsortes und -zeitraums und des eingesetzten Referenten vorzunehmen, sofern dafür ein wichtiger Grund vorliegt und die berechtigten Interessen des Teilnehmers nicht mehr als unerheblich beeinträchtigt werden.

Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird, haftet ebam nicht für ein bestimmtes Schulungsergebnis oder einen bestimmten Schulungserfolg.

Die Seminare und Lehrgänge der ebam stehen grundsätzlich jedem offen. Einschränkungen und notwendige Vorkenntnisse sind im Seminarprospekt ausgewiesen und können bei der ebam erfragt werden.

2. Anmeldung und Kündigung

Jede Seminar- bzw. Lehrgangsanmeldung ist schriftlich erforderlich. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst mit Anmeldebestätigung und Rechnungsstellung durch die ebam.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei Veranstaltungen mit einer im Seminarprospekt ausgewiesenen maximalen Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung nur bis zum Erreichen dieser maximalen Teilnehmerzahl möglich.

Der Teilnehmer ist zur Kündigung seiner Teilnahme an einem Seminar oder einem Lehrgang berechtigt. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie für ein Seminar schriftlich bis 10 Arbeitstage vor dem Beginn des Seminars (Datum des Poststempels) bei ebam eingeht, für einen Lehrgang schriftlich bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Unwirksame Kündigungen lassen den Vergütungsanspruch von ebam unberührt. Bei wirksamer Kündigung werden bereits bezahlte Seminar- bzw. Lehrgangsgebühren vollumfänglich zurückerstattet.

Über die vorgenannte Kündigungsmöglichkeit hinaus ist die Kündigung eines laufenden Lehrgangs für beide Seiten ohne Angaben von Gründen auch zum Abschluss der Hälfte der Lehrgangsveranstaltungen möglich. Bei Lehrgängen mit einer ungeraden Anzahl von Veranstaltungsterminen, bei denen der Abschluss der Hälfte der Lehrgangsveranstaltungen rechnerisch während einer mehrtägigen Veranstaltungseinheit läge, ist die Kündigung noch bis zum Abschluss dieser gesamten Veranstaltungseinheit möglich. Die Kündigung muss vor der letzten Veranstaltung der ersten Lehrgangshälfte bei ebam eingegangen sein. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden anteilig berechnet bzw. erstattet.

3. Seminar- und Lehrgangsgebühren und Zahlungsbedingungen

Die Preise der Seminare und Lehrgänge sind dem jeweils aktuellen ebam-Prospekt sowie den Informationen auf den Internetseiten der ebam zu entnehmen. ebam ist zu Preisanpassungen im Rahmen der marktmäßigen Preissteigerung berechtigt, sofern zwischen der verbindlichen Anmeldung und dem vorgesehenen Seminarbeginn mehr als vier Monate liegen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Rücktrittsrecht erwächst.

Die Gebühr für die Seminare ist mit Anmeldebestätigung durch die ebam fällig und in bar oder unbar bis 1 Woche vor Seminartermin zu zahlen. Die Wahl der jeweiligen Zahlungsart wird bei der Anmeldung getroffen. Änderungen der Zahlungsart können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ebam gemacht werden. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren fällig.

Die Gebühren der Lehrgänge sind spätestens zum 1. des Monats des jeweiligen Lehrgangstermins zur Zahlung fällig. Ist der Teilnehmer mit 2 Monatsgebühren im Rückstand, behält sich ebam die Kündigung des Lehrgangs vor.

4. Absage der Veranstaltung durch ebam

Die Durchführung der Lehrgänge und Seminare ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Die ebam ist berechtigt, den Lehrgang oder das Seminar wegen zur geringer Teilnehmerzahl oder anderen organisatorischen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden die Lehrgangsgebühren anteilig erstattet. Ein weitergehender Anspruch der Lehrgangsteilnehmer besteht nicht.

5. Teilnahmebescheinigungen/Zertifikate

Für die Teilnahme an einem Seminar oder einem Lehrgang erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung oder ein Abschlusszertifikat. Das Abschlusszertifikat für die Teilnahme an den Lehrgängen erhält jeder Lehrgangsteilnehmer, der die in der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung angegebenen Leistungen bzw. Prüfungen erbracht hat.

6. Vertraulichkeit

Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Vertragsverhältnis erlangten Informationen über ebam unbefristet vertraulich zu behandeln. Dies gilt neben den betrieblichen Organisationsabläufen besonders für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden, die Seminarunterlagen betreffen oder sonst als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind. Soweit es der Schulungszweck nicht erfordert, ist der Teilnehmer nicht berechtigt Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte weiterzugeben.

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass die ausgewiesenen Daten EDV-gestützt verarbeitet werden.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist an dem im Seminar- bzw. Lehrgangsangebot ausgewiesenen Veranstaltungsort. Gerichtsstand für alle Angelegenheiten, die diesen Vertrag betreffen, ist am jeweiligen Sitz der ebam GmbH.

8. Sonstiges

Ebam haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer außerhalb der Seminarräume, auf dem Hin- oder Rückweg entstehen. Für Schäden, die dem Teilnehmer innerhalb der Seminarräume entstehen, haftet ebam nur dann, wenn ihr oder einer nach ihrer Weisung tätigen, natürlichen Person Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall oder bei eventuellen Lücken sind die Vertragspartner gehalten, eine Regelung zu treffen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.

Stand der AGB: 01.01.2003